Bewohnerparkausweis
Einen Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises hat, wer innerhalb der Parkzone meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt.
In Berlin reicht die angemeldete Nebenwohnung. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
Die Verwaltungsgebühr beträgt für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises bei bis zu zweijähriger Geltungsdauer: 20,40 Euro.
Service-Konto Sicherheitsstufe 1
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voraussichtlich 2 Wochen
Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer des Service-Konto Berlin,
für Fragen und Informationen kontaktieren Sie bitte den Bezirk, der für Ihre Parkraumbewirtschaftungszone zuständig ist:
Charlottenburg-Wilmersdorf: anwohnervignetten@charlottenburg-wilmersdorf.de Friedrichshain-Kreuzberg: BueA.Vignetten@ba-fk.berlin.de
Mitte: post@ba-mitte.berlin.de
Pankow: post.bewohnervignetten@ba-pankow.berlin.de
Spandau: buergeramt@ba-spandau.berlin.de
Steglitz-Zehlendorf: buergeramt@ba-sz.berlin.de
Tempelhof-Schöneberg: post-buergeramt@ba-ts.berlin.de
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