Bewohnerparkausweis

Voraussetzung

Einen Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises hat, wer innerhalb der Parkzone meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt.
In Berlin reicht die angemeldete Nebenwohnung. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.

Kosten

Die Verwaltungsgebühr beträgt für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises bei bis zu zweijähriger Geltungsdauer: 20,40 Euro.

Registrierung

Service-Konto Sicherheitsstufe 1

Zeitaufwand

ca. 20 Minuten

Bearbeitungsdauer

voraussichtlich 2 Wochen

Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer des Service-Konto Berlin,

für Fragen und Informationen kontaktieren Sie bitte den Bezirk, der für Ihre Parkraumbewirtschaftungszone zuständig ist:


Charlottenburg-Wilmersdorf: anwohnervignetten@charlottenburg-wilmersdorf.de Friedrichshain-Kreuzberg: BueA.Vignetten@ba-fk.berlin.de
Mitte: post@ba-mitte.berlin.de
Pankow: post.bewohnervignetten@ba-pankow.berlin.de
Spandau: buergeramt@ba-spandau.berlin.de
Steglitz-Zehlendorf: buergeramt@ba-sz.berlin.de
Tempelhof-Schöneberg: post-buergeramt@ba-ts.berlin.de

Datenschutzbelehrung

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