Kita-Gutschein

Voraussetzung

Sie sind erziehungsberechtigt für das Kind. Erziehungsberechtigt sind meistens beide Eltern.
Der andere Erziehungsberechtigte muss Ihrem Antrag zustimmen. Falls Sie alleine erziehungsberechtigt sind, brauchen Sie keine Zustimmung.
Sie und Ihr Kind haben Ihren Wohnsitz in Berlin.
Ihr Kind ist mindestens 8 Wochen alt. Es geht noch nicht zur Schule.
Bitte stellen Sie den Antrag frühestens 9 Monate und spätestens 2 Monate, bevor Ihr Kind in die Kita gehen soll. Bitte stellen Sie den Antrag erst nach der Geburt des Kindes.

Kosten

keine

Registrierung

Service-Konto Sicherheitsstufe 1

Zeitaufwand

ca. 20 Minuten

Bearbeitungsdauer

6 bis 8 Wochen

Wenn Ihr Kind in eine Kindertagesstätte oder eine Kindertagespflegestelle gehen soll, brauchen Sie dafür einen Kita-Gutschein.
Den Gutschein können Sie in einer Berliner Tageseinrichtung Ihrer Wahl einlösen, wenn dort ein Platz frei ist.
Mit dem Kita-Gutschein wird der Betreuungsbedarf Ihres Kindes festgestellt. Wie viele Stunden am Tag Ihr Kind in der Kita betreut werden kann, hängt u. a. von seinem Alter ab:

• Ab dem ersten Geburtstag Ihres Kindes gilt der Gutschein mindestens für eine Teilzeitbetreuung (5 bis 7 Stunden täglich).
• Im ersten Lebensjahr müssen Sie einen Bedarf für die Betreuung Ihres Kindes nachweisen.

Vom 01.01.2018 an hat Ihr Kind ab dem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf bis zu sieben Stunden täglich Förderung in der Kita, ohne dass der Bedarf geprüft wird.

Ein längerer Betreuungsbedarf ist möglich, wenn er sich aus Ihrer Familiensituation ergibt oder aus pädagogischen, sozialen oder familiären Gründen notwendig ist. Wenn Sie arbeiten gehen, studieren oder in Ausbildung sind und deshalb Ihr Kind nicht selbst betreuen können, kann Ihr Kind länger in der Kita bleiben.

Beteiligung an den Kosten
Seit dem 1. August 2018 sind Kita und Kindertagespflege für alle Kinder kostenfrei. Nur für das Mittagessen müssen Sie weiterhin einen Verpflegungsanteil von 23 Euro monatlich bezahlen.

Datenschutzbelehrung

Mit der Nutzung dieses Dienstes stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer im Service-Konto Berlin gespeicherten Daten zur Bearbeitung Ihres Antrages zu. Dabei werden jeweils nur die Daten weitergegeben, die für den ausgewählten Antrag relevant sind. Eine Übersicht, welche Datenfelder an welchen Antrag übergeben werden, finden Sie hier: